Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

Riecker & Partner
Max-Eyth-Straße 9
73230 Kirchheim/Teck
Tel. (0 70 21) 920 36 0
Fax (0 70 21) 920 36 25
E-Mail

Verlauf

Steuernews

BVerfG-Zinsbeschluss: Finanzverwaltung setzt Zinsfestsetzung ab 2019 aus

BMF-Schreiben zur Verzinsung von Steuerforderungen und Steuererstattungen ...mehr

Doppelbesteuerung von Renten

Keine Einsprüche notwendig ...mehr

Grenzüberschreitende Überlassung eines Dienstwagens

Umsatzsteuerliche Behandlung nach EuGH-Rechtsprechung ...mehr

Einspruchsstatistik 2020

Bundesfinanzministerium hat Statistik veröffentlicht ...mehr

Kurzarbeitergeldregelung bis Jahresende verlängert

Erleichterter Zugang noch bis 31.12.21 ...mehr

Kein grenzenloser Datenzugriff

Bundesfinanzhof entscheidet in einem aktuellen Urteil ...mehr

Aufladen eines E-Autos beim Arbeitgeber

Das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs ist grundsätzlich steuerfrei ...mehr

Doppelbesteuerung von Renten

Illustration

Einkommensteuerpflichtige Rentner

Der durchschnittliche Besteuerungsanteil der Rentenleistungen betrug in 2020 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 64 %. Die steuerpflichtigen Einkünfte beliefen sich auf € 217 Mrd. Der durchschnittliche Besteuerungsanteil stieg seit 2015 um mehr als 8 Prozentpunkte. In 2017 mussten 32 % oder 6,8 Mio. von insgesamt 21,4. Mio. Rentenempfänger Einkommensteuern auf ihre Renteneinkünfte zahlen (Pressemitteilung Nr. 380 vom 12.8.2021).

Vorläufigkeitsvermerk

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte im Urteil vom 19.5.2021 (X R 33/19) die gegenwärtige Rentenbesteuerungspraxis zwar als verfassungskonform bestätigt. Gegen dieses Urteil wurde allerdings Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht/BVerfG eingelegt (Az. 2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21). Um der erwarteten Flut an Einsprüchen entgegenzuwirken, hat die Finanzverwaltung jetzt entschieden, auf jedem Einkommensteuerbescheid für Veranlagungszeiträume ab 2005 einen Vorläufigkeitsvermerk anzubringen. Steuern auf Renteneinkünfte werden daher vorläufig festgesetzt, und zwar so lange bis die Verfassungsmäßigkeit der Steuerberechnungen abschließend geklärt worden ist (BMF-Schreiben vom 30.8.2021, IV A 3 - S 0338/19/10006 :001).

Stand: 28. Oktober 2021

Bild: ©Waldbach/stock.adobe.com

Webdesign

Logo von Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft, work: Max-Eyth-Straße 9, 73230 Kirchheim/Teck, Deutschland, work: (0 70 21) 920 36 0, fax: (0 70 21) 920 36 25 48.648997162448744 9.449061822337915