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Steuernews

Mindestlohnerhöhungen 2022

Der Mindestlohn steigt zweistufig im zweiten Halbjahr 2022. ...mehr

Neun-Euro-Ticket

Was hinsichtlich der Arbeitgeberzuschüsse steuerlich zu beachten ist, regelt ein neues BMF-Schreiben. ...mehr

Besteuerung der Kapitaleinkünfte

Das BMF hat in einem neuen Schreiben die Rahmenbedingungen für Depotübertragungen aus dem Ausland verschärft. ...mehr

Unterhaltsaufwendungen für ausländische Personen

Es gibt neue Voraussetzungen für den Steuerabzug von Unterhaltsleistungen an ausländische Empfänger. ...mehr

Förderung von E-Autos

Die staatlichen Förderprogramme für E-Autos werden neu aufgelegt. ...mehr

Steuer-Billion im Visier

Der Bundesfinanzminister rechnet mit steigenden Steuereinnahmen. ...mehr

AfA-Befugnis auch ohne Eigentum

Steuerpflichtige haben unter bestimmten Voraussetzung eine Abschreibungsberechtigung auch für fremde Wirtschaftsgüter. ...mehr

Grundsteuerstatistik 2020

Steigende Grundsteuereinnahmen dank steigender Hebesätze. ...mehr

Mindestlohnerhöhungen 2022

Illustration

Mindestlohn

Zum 1.7.2022 steigen die gesetzlichen Mindestlöhne bereits zum zweiten Mal von € 9,82 auf € 10,45. Der Betrag gilt pro Zeitstunde. Damit wird bei 40-stündiger Wochenarbeitszeit ab Juli 2022 ein Brutto-Monatslohn von mindestens (€ 10,45 x 174 Arbeitsstunden) = € 1.818,30 erreicht. Zum 1.10.2022 steigt der Mindestlohn voraussichtlich erneut auf € 12,00 (vgl. Mindestlohnerhöhungsgesetz, Entwurf BT-Drucks. 20/1408). Der monatliche Mindestlohn beträgt damit ab Oktober € 2.088,00.

Verdienstgrenzen für Minijobber

Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber beträgt derzeit noch € 450,00. Die Ampel-Koalition will aber die Minijob-Grenze auf € 520,00 anheben (vgl. Mindestlohnerhöhungsgesetz, Entwurf). Die neue 520-€-Grenze orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Für die Einhaltung der Verdienstgrenzen für Minijobber sind die Arbeitszeiten jeweils mit den Erhöhungen anzupassen. Möglich sind ab 1.7.2022 (€ 450,00 dividiert durch € 10,45) = 43,06 Stunden und ab 1.10.2022 (€ 520,00 dividiert durch € 12,00) = 43,33 Stunden im Monat.

Dokumentation

Bei Minijobbern muss die maximale Arbeitszeit im Arbeitsvertrag dokumentiert sein. Sonst gilt nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden, was unter Berücksichtigung der neuen Mindestlohnbeträge und bei 4,33 Wochen pro Monat regelmäßig zur Überschreitung der Geringverdiener-Verdienstgrenzen führt.

Stand: 28. Juni 2022

Bild: fotogestoeber - stock.adobe.com

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