Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

Riecker & Partner
Max-Eyth-Straße 9
73230 Kirchheim/Teck
Tel. (0 70 21) 920 36 0
Fax (0 70 21) 920 36 25
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Wichtige Termine und steuerliche Hinweise zum Jahresende 2013

Die wichtigsten Termine und Fristen kurz vor Ende eines Steuerjahres ...mehr

Die neue Lohnsteuer-Nachschau

Wenn der Betriebsprüfer unangemeldet klingelt ...mehr

Steuerliches Reisekostenrecht 2014

Welche Regelungen ab 2014 gelten ...mehr

Neues BMF-Schreiben zur Anwendung von DBA Vorschriften

Bundesfinanzministerium schränkt Anwendung von DBA weiter ein ...mehr

Kommt die Europa-Einpersonen GmbH?

EU-Kommission will einheitliches Gesellschaftsrecht ...mehr

Schneeräumkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen?

Zu Beginn der kalten Jahreszeit müssen sich Haus- und Grundbesitzer regelmäßig um die Erledigung der Räumpflichten auf ihrem Teil des öffentlichen Gehsteigs kümmern. ...mehr

Handwerkerleistungen 2013 steuerlich geltend machen

Steuerpflichtige erhalten für Aufwendungen für Handwerkerleistungen in ihrem Privathaushalt eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen. ...mehr

Vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen

Werden Lebensversicherungen vom Versicherungsnehmer vorzeitig gekündigt, erhält dieser im Regelfall einen sehr geringen Rückkaufswert vergütet. ...mehr

Vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen

Illustration

Rückkaufswert

Werden Lebensversicherungen vom Versicherungsnehmer vorzeitig gekündigt, erhält dieser im Regelfall einen sehr geringen Rückkaufswert vergütet. So auch in den beiden Fällen, die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte. In beiden Fällen verlangten die Versicherungsnehmer eine Erhöhung des ausgezahlten Rückkaufswertes und zugleich auch die rückwirkende Anwendung der seit 2008 geltenden gesetzlichen Berechnung des Rückkaufswertes.

BGH-Urteile

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu entschieden, dass die Lebensversicherer bei einer vorzeitigen Kündigung von Versicherungen, die vor Ende 2007 abgeschlossen worden sind, mindestens die Hälfte des Deckungskapitals auszahlen müssen. Der BGH wendete sich dabei gegen die bisher von den Versicherern praktizierte vorrangige Verrechnung der Abschlussprovisionen mit den eingezahlten Beiträgen mit der Folge, dass der Rückkaufswert bei kurzer Laufzeit meist nahe bei Null lag. Eine rückwirkende Anwendung der seit dem 01.01.2008 geltenden gesetzlichen Regelungen zur Berechnung des Rückkaufswerts hielt der BGH aber nicht für geboten (Urt. v.11.09.2013, IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13).

Stand: 12. Oktober 2013

Bild: ferkelraggae - Fotolia.com

Webdesign

Logo von Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft, work: Max-Eyth-Straße 9, 73230 Kirchheim/Teck, Deutschland, work: (0 70 21) 920 36 0, fax: (0 70 21) 920 36 25 48.648997162448744 9.449061822337915