Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

Riecker & Partner
Max-Eyth-Straße 9
73230 Kirchheim/Teck
Tel. (0 70 21) 920 36 0
Fax (0 70 21) 920 36 25
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Neue Revisionsverfahren vor dem BFH

Aktuelle Verfahren zur Einkommen- und Umsatzsteuer ...mehr

Starke-Familien-Gesetz

Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor ...mehr

Pkw-Überlassung an den Ehegatten

Ehegatten-Arbeitsverhältnis auf dem Prüfstand ...mehr

Besteuerung von Kapitaleinkünften

Neues BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer ...mehr

Kaufkraftzuschläge 2019

Steuerfreie Zuschläge für Tätigkeitsorte im Ausland ...mehr

Besteuerung von E-Dienstwagen

Besitzer von E-Autos sowie von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen müssen nur noch 0,5 % des Listenpreises versteuern ...mehr

Private PKW-Nutzung

Ein teilweise betrieblich und teilweise privat genutzter Pkw kann bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedlich behandelt werden. ...mehr

Solidaritätszuschlag: Freigrenze soll ab 2021 steigen

In letzter Zeit mehrten sich verstärkt Gerüchte um die Abschaffung des seit 1995 erhobenen Solidaritätszuschlages. ...mehr

Kaufkraftzuschläge 2019

Illustration

Entsendung von Mitarbeitern

Entsenden deutsche Unternehmer Mitarbeiter ins Ausland, sehen sich diese häufig mit höheren Lebenshaltungskosten belastet. Ist der Entsendezeitraum zeitlich begrenzt, verbleibt das Besteuerungsrecht für die Lohnzahlungen im Regelfall trotz vorübergehenden Wegzugs des Arbeitnehmers in Deutschland.

Kaufkraftausgleich

Arbeitgeber können in solchen Fällen höhere Kosten durch Zahlung eines Kaufkraftausgleiches abgelten. Solche Kaufkraftausgleiche sind nach § 3 Nr. 64 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes/EStG bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Die vom Arbeitgeber geleisteten Zuzahlungen bleiben steuerfrei, soweit diese die nach dem Bundesbesoldungsgesetz zulässigen Beträge nicht übersteigen.

Neues BMF-Schreiben

Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Das Bundesfinanzministerium hat die Gesamtübersicht der Prozentsätze entsprechend ergänzt (BMF-Schreiben vom 14.1.2019, IV C 5 - S 2341/19/10001). Die höchsten Zuschlagssätze gelten unverändert für Angola (40 % ab 1.9.2017), Dänemark (20 % ab 1.1.2016) sowie für Island (30% seit 1.2.2017). Alle neuen ab dem 1.1.2019 geltenden steuerfreien Zuschlagprozentbeträge können unter www.bundesfinanzministerium.de als Excel-Datei heruntergeladen werden.

Stand: 25. Februar 2019

Bild: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Webdesign

Logo von Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft, work: Max-Eyth-Straße 9, 73230 Kirchheim/Teck, Deutschland, work: (0 70 21) 920 36 0, fax: (0 70 21) 920 36 25 48.648997162448744 9.449061822337915