Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

Riecker & Partner
Max-Eyth-Straße 9
73230 Kirchheim/Teck
Tel. (0 70 21) 920 36 0
Fax (0 70 21) 920 36 25
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Neues Bürokratieentlastungsgesetz

Geplante Neuregelungen im Überblick ...mehr

Stärkere Entlastung Alleinerziehender

Entlastungsfreibetrag soll auf 1.908 € steigen ...mehr

Ferienbeschäftigung von Schülern und Studenten

Was sozialversicherungsrechtlich zu beachten ist ...mehr

Inlandsbezug bei § 6b Rücklage

Gemäß § 6b des Einkommensteuergesetzes können stille Reserven aus bestimmten veräußerten Wirtschaftsgütern auf andere neu angeschaffte Wirtschaftsgüter übertragen werden. ...mehr

Mindestlohnkontrollen

Schwarzarbeit hat trotz scharfer Kontrollen Hochkonjunktur. ...mehr

Tantiemenzahlungen an Geschäftsführer

Bei Tantiemen handelt es sich um erfolgsabhängige, neben festen Bezügen zusätzlich gewährte Gratifikationen. ...mehr

Schuldzinsenabzug nach dem Immobilienverkauf

Vielfach endet eine Immobilieninvestition mit einem Verlust. ...mehr

Neue Pfändungsfreigrenzen

Zur Sicherstellung des Existenzminimums eines jeden Schuldners gelten bestimmte Pfändungsfreigrenzen für das Arbeitseinkommen. ...mehr

Schuldzinsenabzug nach dem Immobilienverkauf

Illustration

Schuldzinsen

Vielfach endet eine Immobilieninvestition mit einem Verlust. Folge ist, dass der Veräußerungserlös die Darlehensschulden nicht deckt und das Bankdarlehen oft noch mehrere Jahre abbezahlt werden muss, zuzüglich der Zinsen. Der Bundesfinanzhof hat bereits 2012 entschieden, dass Schuldzinsen für ein zur Anschaffung eines Mietobjekts aufgenommenes Darlehen nach einer steuerbaren Veräußerung dieser Immobilie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können. Dies gilt, wenn und soweit der Veräußerungserlös nicht zur Tilgung der Darlehensverbindlichkeit ausreicht (Urt. v. 20.06.2012, IX R 67/10).

Auffassung Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung lässt einen Schuldzinsenabzug nach dem Verkauf eines Objekts nur dann weiter zu, wenn die Veräußerung innerhalb der Zehnjahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte erfolgt ist und der Veräußerungserlös nicht ausreicht, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen. Darüber hinaus muss die Absicht, weitere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, nicht bereits vor der Veräußerung des Immobilienobjekts aus anderen Gründen weggefallen sein (BMF-Schreiben v. 28.03.2013, IV C 1 - S 2211/11/10001:001).

Weiteres Urteil des Bundesfinanzhofs

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt in einem weiteren Urteil den Schuldzinsenabzug als nachträgliche Werbungskosten auch nach einer nicht steuerbaren Veräußerung der Immobilie zugelassen (Urt. v. 08.04.2014, IX R 45/13).Das heißt, auch wenn die Immobilienveräußerung steuerfrei und außerhalb der Spekulationsfrist erfolgt ist, können zu zahlende Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten geltend gemacht werden. Unverändert gilt, dass der Veräußerungserlös vollumfänglich zur Tilgung der Darlehensverbindlichkeiten verwendet wird.

Stand: 27. Mai 2015

Bild: Daniel Ernst -Fotolia.com

Webdesign

Logo von Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft, work: Max-Eyth-Straße 9, 73230 Kirchheim/Teck, Deutschland, work: (0 70 21) 920 36 0, fax: (0 70 21) 920 36 25 48.648997162448744 9.449061822337915