Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft

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Steuernews

Neuerungen im Steuer- und Sozialrecht 2018

Rentenversicherungsbeitrag sinkt 2018 ...mehr

Gehaltsumwandlung oder Zuschuss?

Zuschüsse nach Gehaltsverzicht steuerlich zulässig ...mehr

Die betriebsnahe Veranlagung

Betriebsprüfung und betriebsnahe Veranlagung ...mehr

Wegzug in die Schweiz

Vorlage an den Europäischen Gerichtshof ...mehr

Neues Transparenzregister

Am 26.6.2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten (BGBl I S 1822). ...mehr

Geltendmachung von Verlusten aus Veräußerung wertloser Aktien

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören u. a. auch Gewinne aus der Veräußerung von Aktien (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)). ...mehr

Bundesrechnungshof-Bericht 2017

Der Bundesrechnungshof ist jene Institution, die nach der Bundeshaushaltsordnung die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Bundes überwacht und dokumentiert. ...mehr

Frühstücksgewährung durch den Arbeitgeber

Illustration

Sachbezüge

Wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Sachbezüge zu, unterliegen diese – von diversen Ausnahmen abgesehen – grundsätzlich der Lohnsteuerpflicht. So ist auch die Gewährung eines Frühstücks nach den amtlichen Sachbezugswerten (für 2018 € 1,73) vom Arbeitgeber zu versteuern. 

Frühstück

Die Reichung von trockenen Brötchen in Kombination mit Heißgetränken zählt nicht als Frühstück, wie das Finanzgericht (FG) Münster entschieden hat (Urteil vom 31.5.2017,11 K 4108/14). Auch gegen dieses Urteil ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. VI R 36/17).

Stand: 27. Dezember 2017

Bild: Aycatcher - Fotolia.com

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