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Investmentsteuerreform kommt 2018

Investmentfonds mussten ihre Kapitalerträge bisher nicht versteuern. ...mehr

Aufwendungen für die Arbeitsecke

Kein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug ...mehr

Ferienjobs für Schüler

Sozialversicherung und weitere Regelungen ...mehr

Meldepflichten ausländischer Zweigstellen deutscher Banken

Deutsche Kreditinstitute, Vermögensverwalter und andere Vermögensverwahrer müssen alle in Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände und Kontoguthaben eines verstorbenen Kontoinhabers dem zuständigen Finanzamt anzeigen. ...mehr

Mindestlohn 2017

Erhöhung auf € 8,84 ...mehr

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Bundesrat hat Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt. ...mehr

Aufwendungen für Werbekalender

Viele Firmen geben in der zweiten Jahreshälfte ihre Aufträge zur Produktion ihrer Kalender für das kommende Jahr in Auftrag. ...mehr

Unfallkosten auf Arbeitsweg absetzbar

Ein Fall, den das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 11.2.2016, 9 K 9317/13) zu entscheiden hatte, war für den Arbeitnehmer missglückt. ...mehr

Unfallkosten auf Arbeitsweg absetzbar

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Entfernungspauschale

Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden. Hierbei kann für jeden vollen Entfernungskilometer eine Entfernungspauschale von € 0,30 angesetzt werden.

Unfallkosten

Durch die Entfernungspauschale sind „sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte“ veranlasst sind (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz-EStG). Gemäß Rechtsprechung schließt die Abgeltungswirkung auch Unfallkosten und unfallbedingte Krankheitskosten ein (vgl. u. a. Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.2.2016, 1 K 2078/15).

Billigkeitsregelung

Wie aus der Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Anfrage eines Abgeordneten (vgl. BT-Drucks. 18/8523) hervorgeht, beanstandet es die Finanzverwaltung jedoch nicht, wenn Unfallkosten neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung für diese Billigkeitsregelung ist, dass sich der Verkehrsunfall auf einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, auf einer Umwegfahrt zum Betanken des Fahrzeugs oder zur Abholung der Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft ereignet hat. Außerdem darf der Fahrer nicht unter Alkoholeinfluss gestanden haben.

Stand: 27. Juli 2016

Bild: Aycatcher - Fotolia.com

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