Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

Riecker & Partner
Max-Eyth-Straße 9
73230 Kirchheim/Teck
Tel. (0 70 21) 920 36 0
Fax (0 70 21) 920 36 25
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Jahressteuergesetz 2015

Erster Referentenentwurf im September vorgelegt ...mehr

AfA-Tabelle für Steuerpflichtige nicht verbindlich

Dienstanweisung der Finanzverwaltung nur für diese bindend ...mehr

Besteuerung von Zinsen aus Angehörigendarlehen

Abgeltungsteuersatz für Darlehenszinsen trotz Gesamtbelastungsvorteil ...mehr

Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie

Die Mutter-Tochter-Richtlinie sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft freistellen. ...mehr

Verschärfte Bedingungen für die Selbstanzeige

Bundesfinanzministerium legt Referentenentwurf vor ...mehr

Zusätzliche Leistungen des GmbH-Geschäftsführers für die GmbH

Übt der GmbH-Geschäftsführer neben seiner Geschäftsführertätigkeit Zusatzdienstleistungen für das Unternehmen gegen Extrahonorar aus, ... ...mehr

Die Denkmal Abschreibung

Vermietete Denkmalimmobilien ...mehr

Säumniszuschläge

Das Finanzamt hat Säumniszuschläge zu erheben, wenn der Steuerpflichtige Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet. ...mehr

AfA-Tabelle für Steuerpflichtige nicht verbindlich

Illustration

Dienstanweisung der Finanzverwaltung nur für diese bindend

Computer können in 3 Jahren, Büromöbel in 13 Jahren abgeschrieben werden. Dies geht aus den amtlichen Abschreibungstabellen der Finanzverwaltung hervor (AfA-Tabellen). Die Finanzverwaltung verfügt über 100 auf den jeweiligen Wirtschaftszweig abgestimmte Tabellen.

Angebot der Finanzverwaltung

Die Finanzrichter bezeichnen die AfA-Tabellen in ihrem Urteil als Angebot der Verwaltung für eine tatsächliche Verständigung im Rahmen einer Schätzung, welche der Steuerpflichtige annehmen kann, aber nicht muss (Finanzgericht Niedersachsen, Urt. v. 09.07.2014, 9 K 98/14). Nimmt sie der Steuerpflichtige an, muss sich die Finanzbehörde detailliert mit den Erkenntnisgrundlagen auseinandersetzen, wenn sie davon abweichen will. Im Streitfall hatte das Finanzamt den AfA-Satz für eine Lagerhalle von 6 % auf 3 % halbiert. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.

Stand: 26. September 2014

Bild: Rawpixel - Fotolia.com

Webdesign

Logo von Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft, work: Max-Eyth-Straße 9, 73230 Kirchheim/Teck, Deutschland, work: (0 70 21) 920 36 0, fax: (0 70 21) 920 36 25 48.648997162448744 9.449061822337915