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Steuernews

Solidaritätszuschlag (erneut) verfassungswidrig?

Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt ...mehr

Absetzbarkeit von Unfallkosten

Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und während einer Auswärtstätigkeit ...mehr

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen

Neuregelungen aus dem BMF-Schreiben vom 10.01.2014 ...mehr

Betriebsstättengewinnaufteilungs-VO

Neue Verordnung 2014 erwartet ...mehr

Abschreibung von Erbauseinandersetzungskosten

Erbauseinandersetzungskosten als Anschaffungsnebenkosten absetzbar ...mehr

Falschauskünfte vom Finanzamt

Das Finanzamt ist auch an falsche Information gebunden. ...mehr

Doppelte Haushaltsführung

Die mit der doppelten Haushaltsführung im Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen sind grundsätzlich als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben abzugsfähig. ...mehr

Wenn das Finanzamt den Routenplaner einsetzt

Finanzamt kann die Streckenangaben des Steuerpflichtigen mit dem Routenplaner prüfen ...mehr

Absetzbarkeit von Unfallkosten

Illustration

Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und während einer Auswärtstätigkeit

Unfallkosten

Ereignet sich mit dem privaten Fahrzeug des Arbeitnehmers auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder während einer Auswärtstätigkeit ein Unfall, können die Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Absetzbar sind die Reparaturkosten oder die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung, Aufwendungen für Gutachter, Anwalt und Gericht, Auslagen für die Selbstregulierung und sonstige Auslagen, jeweils abzüglich der Versicherungsleistungen. Liegt ein Totalschaden oder ein Bagatellschaden vor, der nicht repariert wird, kann eine außerordentliche Abschreibung geltend gemacht werden. Der Abschreibungsbetrag berechnet sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerisch fiktiv ermittelten Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten in Höhe von 1.000 € wird bei Unfallkosten im Regelfall erschöpft bzw. überschritten. Daher sollten alle übrigen Werbungskosten aufgezeichnet und steuerlich geltend gemacht werden, die im Normalfall den Pauschbetrag nicht überschritten hätten. Werbungskosten sind u. a. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, Fachliteratur usw.

Privater Nutzungsanteil beim Betriebsfahrzeug

Bei einem Unfall mit dem vom Arbeitgeber überlassenen Fahrzeug zählen die Kosten nicht zu den für den steuerpflichtigen privaten Nutzungswert maßgeblichen Gesamtkosten (Lohnsteuer-Richtlinien R 8.1 Abs. 9).

Stand: 27. März 2014

Bild: momius - Fotolia.com

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