Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

Riecker & Partner
Max-Eyth-Straße 9
73230 Kirchheim/Teck
Tel. (0 70 21) 920 36 0
Fax (0 70 21) 920 36 25
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Baukindergeld

Anträge seit 18.9.2018 möglich ...mehr

Qualifizierungschancengesetz beschlossen

Neuerungen in der Arbeitslosenversicherung ...mehr

Neue Revisionsverfahren beim BFH

Neu veröffentlichte BFH-Liste ...mehr

Besteuerungsrecht bei Dreieckssachverhalt

Besteuerungsrecht Deutschland ...mehr

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2019

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 vorgelegt. ...mehr

Aktienverluste steuerlich geltend machen

Der Bundesfinanzhof hat sich jetzt im Urteil vom 12.6.2018, VIII R 32/16 gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt ...mehr

Fahrzeugwechsel

Das Bundesfinanzministerium hat zu Zweifelsfragen rund um die lohnsteuerliche Behandlung der Kfz-Überlassung an Mitarbeiter Stellung genommen ...mehr

Fahrzeugwechsel

Illustration

BMF-Schreiben

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im Schreiben vom 4.4.2018 (Az. IV C 5 - S 2334/18/10001, BStBl 2018 I S. 592) zu Zweifelsfragen rund um die lohnsteuerliche Behandlung der Kfz-Überlassung an Mitarbeiter Stellung genommen – unter anderem auch zum Thema des Fahrzeugwechsels.

Fahrzeugwechsel

Bei einem Fahrzeugwechsel gilt Folgendes: Wechselt der Arbeitnehmer im Laufe eines Kalendermonats die Firmenfahrzeuge, ist der Listenpreis des überwiegend zur Verfügung gestellten Fahrzeugs als Bemessungsgrundlage für die private Nutzungsentnahme im Rahmen der 1%-Methode zugrunde zu legen. Erhält der Arbeitnehmer ein Fahrzeug zu einem besonderen Anlass/Zweck für nicht mehr als fünf Kalendertage pro Monat, ist der pauschale Nutzungswert für Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte je Fahrtkilometer mit 0,001 % des inländischen Listenpreises zu bewerten. Die Finanzverwaltung verlangt zum Nachweis der Fahrtstrecken die Aufzeichnung der Kilometerstände.

Stand: 29. Oktober 2018

Bild: spectrumblue - Fotolia.com

Webdesign

Logo von Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft, work: Max-Eyth-Straße 9, 73230 Kirchheim/Teck, Deutschland, work: (0 70 21) 920 36 0, fax: (0 70 21) 920 36 25 48.648997162448744 9.449061822337915