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Steuernews

Gewerbesteuer-Hinzurechnungen verfassungsgemäß

Gewerbeertrag darf um gezahlte Miet- und Pachtzinsen erhöht werden ...mehr

Außenprüfung nicht für Steuerverhältnisse Dritter

Finanzgericht stoppt übereifrige Prüfer ...mehr

Sonderzahlungen und Mindestlohn

Urteil des LAG Berlin-Brandenburg ...mehr

Bekämpfung von Steuerhinterziehung

BMF-Amtshilfepraxis bei Informationsaustauschabkommen ...mehr

Abziehbarkeit von Studienkosten

Kein Betriebsausgabenabzug trotz Verpflichtung ...mehr

Prozesskosten

Prozesskosten, die einem wegen eines auf Grund vorsätzlicher Tat verurteilten Steuerpflichtigen entstanden sind, können hingegen nicht steuerlich geltend gemacht werden. ...mehr

Rechnungsberichtigung ohne Strafzinsen

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können gezahlte Umsatzsteuer aus Lieferungen und Leistungen für das Unternehmen grundsätzlich als Vorsteuer geltend machen. ...mehr

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Zum 1.4.2016 ist das so genannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft getreten. ...mehr

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

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Rekordeinnahmen

Zum 1.4.2016 ist das so genannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung dabei ist, dass jeder Verbraucher bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen eine Verbraucherschlichtungsstelle anrufen kann. Solche Schlichtungsstellen sollen in naher Zukunft flächendeckend zur Verfügung stehen.

Allgemeine Schlichtungsstelle

Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde eine allgemeine Schlichtungsstelle eingerichtet. Diese als „Zentrum für Schlichtung e. V.“ bezeichnete Stelle hat ihren Sitz in Kehl. Die Schlichtungsstelle ist erreichbar unter www.verbraucher-schlichter.de. Betroffene Verbraucher können hier direkt einen Schlichtungsantrag online einreichen.

Branchenspezifische Schlichtungsstellen

Darüber hinaus können sich Verbraucher an spezielle branchenspezifische Schlichtungsstellen wenden. Solche gibt es aktuell u. a. für Banken, Energie, Handwerk, Kfz-Gewerbe, Onlinehandel, Personenbeförderung, Rechtsanwälte, Telekommunikation und Versicherungen. Die Kontaktdaten sind auf der Homepage des „Zentrums für Schlichtung“ veröffentlicht.

Stand: 30. Mai 2016

Bild: eccolo - Fotolia.com

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