Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

Riecker & Partner
Max-Eyth-Straße 9
73230 Kirchheim/Teck
Tel. (0 70 21) 920 36 0
Fax (0 70 21) 920 36 25
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Entfernungspauschale verfassungsgemäß

Bundesfinanzhof weist Revision zurück ...mehr

Umzugspauschalen

Höhere Pauschbeträge zum 1.2.2017 ...mehr

Aktuelle Änderungen im Verfahrensrecht

Automatisierung der Steuerveranlagung startet 2017 ...mehr

Betriebsstätten-Gewinnaufteilung

Neues BMF-Schreiben zum Fremdvergleichsgrundsatz ...mehr

Pflegegelder 2017

Steuerfreie Pflegegelder nach Pflegegrad ...mehr

Mahlzeiten an Arbeitnehmer

Die Höhe des Sachbezugs richtet sich dabei nach der Höhe der amtlichen Sachbezugswerte. ...mehr

Steuerfreie Sachbezüge an Arbeitnehmer

Als Sachbezüge werden Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bezeichnet, die nicht aus Geld bestehen, sondern in Form eines sonstigen geldwerten Vorteils gewährt werden. ...mehr

Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen 2017

Für 2017 neu festgesetzt und nach oben angepasst wurden alle Pauschalen für die USA. ...mehr

Mahlzeiten an Arbeitnehmer

Illustration

Kantinenessen, Essensmarken

Arbeitgeber, die an ihre Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten abgeben, müssen diese Leistungen als Sachbezug der Lohnsteuer unterwerfen. Die Höhe des Sachbezugs richtet sich dabei nach der Höhe der amtlichen Sachbezugswerte. 

Sachbezugswerte 2017

Für 2017 gelten folgende Sachbezugswerte (BMF vom 8.12.2016, IV C 5 - S 2334/16/10004): Für ein Mittag- oder Abendessen ist ein arbeitstäglicher Betrag von € 3,17 bei der Lohnsteuer anzusetzen. Für ein Frühstück gilt der Betrag von € 1,70.

Kantinenessen und Zuzahlungen

Die genannten Werte gelten auch für kostenlose Kantinenmahlzeiten, die vom Arbeitgeber arbeitstäglich an die Arbeitnehmer im Betrieb abgegeben werden. Zahlt der Arbeitnehmer einen Essenszuschuss, ist ebenfalls der amtliche Sachbezugswert, aber vermindert um den vom Arbeitnehmer gezahlten Essenspreis, anzusetzen. Demnach entsteht ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil bei einer verbilligten Mahlzeit dann nicht, wenn vom Arbeitnehmer mindestens ein Essenszuschuss in Höhe der genannten Bezugswerte bezahlt wird.

Stand: 30. Januar 2017

Bild: rainbow33 - Fotolia.com

Webdesign

Logo von Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft, work: Max-Eyth-Straße 9, 73230 Kirchheim/Teck, Deutschland, work: (0 70 21) 920 36 0, fax: (0 70 21) 920 36 25 48.648997162448744 9.449061822337915