Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

Riecker & Partner
Max-Eyth-Straße 9
73230 Kirchheim/Teck
Tel. (0 70 21) 920 36 0
Fax (0 70 21) 920 36 25
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise

Einkommensteuerliche und lohnsteuerliche Besonderheiten ...mehr

Sozialschutz-Paket in der Corona-Krise

Bundesregierung ändert Sozialgesetze ...mehr

Liquiditätsengpässen in der Corona-Krise gegensteuern

Liquiditätshilfen und alternative Finanzierungen ...mehr

Grenzpendler während der Corona-Krise

Aufteilung der Besteuerungsrechte ...mehr

Homeoffice in Corona-Zeiten: Vermietung an den Arbeitgeber?

Vermietet der Arbeitnehmer sein Homeoffice-Zimmer an den Arbeitgeber? ...mehr

Homeoffice in Corona-Zeiten: Ausstattung durch den Arbeitgeber

Einkommensteuerliche Behandlung von Kostenzuschüssen ...mehr

Homeoffice in Corona-Zeiten: Vermietung an den Arbeitgeber?

Illustration

Vermietet der Arbeitnehmer sein Homeoffice-Zimmer an den Arbeitgeber, ist nach dem BMF- Schreiben v. 18.4.2019, IV C 1 - S 2211/16/10003:005 für die Anerkennung des Mietverhältnisses u. a. Voraussetzung, dass das Homeoffice vorrangig im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers genutzt wird „und dieses Interesse über die Entlohnung des Arbeitnehmers sowie über die Erbringung der jeweiligen Arbeitsleistung hinausgeht“. Der Nachweis hierfür könnte in Corona-Zeiten allerdings leicht geführt werden, wenn nämlich wegen Betriebsschließung oder Quarantäne im Unternehmen kein geeigneter Arbeitsplatz mehr zur Verfügung gestellt werden kann. Darüber hinaus dürften in Corona-Zeiten Versuche des Arbeitgebers, entsprechende Räume von fremden Dritten anzumieten, regelmäßig erfolglos bleiben. Dann kann es durchaus im betrieblichen Interesse sein, dass der Arbeitnehmer trotzdem von zu Hause aus noch tätig ist. Ist das Mietverhältnis anzuerkennen, erzielt der Arbeitnehmer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und kann alle Kosten seiner Wohnung anteilig als Werbungskosten gegenrechnen.

Stand: 29. April 2020

Bild: Eisenhans - Fotolia.com

Webdesign

Logo von Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft, work: Max-Eyth-Straße 9, 73230 Kirchheim/Teck, Deutschland, work: (0 70 21) 920 36 0, fax: (0 70 21) 920 36 25 48.648997162448744 9.449061822337915