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Ortsübliche Vergleichsmiete

Die ortsübliche Vergleichsmiete dient u. a. als Bezugsgröße für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen und für Neuvertragsmieten im Rahmen der Mietpreisbremseregelung. ...mehr

Coronavirus: Was tun, wenn im Betrieb ein Corona-Fall aufgetreten ist?

Besteht der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert ist, müssen folgende Maßnahmen gesetzt werden. ...mehr

Ortsübliche Vergleichsmiete

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Mieterhöhungen

Die ortsübliche Vergleichsmiete dient u. a. als Bezugsgröße für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen und für Neuvertragsmieten im Rahmen der Mietpreisbremseregelung. Bemessungsgrundlage war bisher der in derselben Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum innerhalb der letzten vier Jahren erzielte übliche Mietpreis. Dieser Betrachtungszeitraum soll nun auf sechs Jahre verlängert werden.

Gesetzesinitiative

Der Bundesrat hat hierzu am 20.12.2019 einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete beschlossen (BR-Drucks. 664/19 (Beschluss), Grunddrucksache BR-Drucks. 664/19). Ziel der Gesetzesinitiative ist, Schwankungen auf dem Markt für Mietwohnungen besser aufzufangen, um so den Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete zu verringern.

Stand: 25. Februar 2020

Bild: Imillian - Fotolia.com

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