Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

Riecker & Partner
Max-Eyth-Straße 9
73230 Kirchheim/Teck
Tel. (0 70 21) 920 36 0
Fax (0 70 21) 920 36 25
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Wichtige Neuregelungen im Mai/Juni 2017

Neues aus den Bereichen Arbeit/Soziales/Verbraucherschutz ...mehr

Steuerprüfungen 2016

Hohe Steuermehreinnahmen für den Fiskus ...mehr

Photovoltaikanlagen im Steuerrecht

FG-Rechtsprechung zur Einkünfte- und Verlustbehandlung ...mehr

Finale Betriebsstättenverluste

Kein Verlustabzug für ausländische Betriebsstätten ...mehr

Entgelttransparenzgesetz

Gleiche Entlohnung für Mann und Frau ...mehr

Übermaßbesteuerung

Deutschland zählt bekanntlich zu den Höchststeuerländern. ...mehr

Rückerstattung gezahlter Umsatzsteuer im Ausland

Unternehmer, die der deutschen Umsatzsteuerpflicht unterliegen und vorsteuerabzugsberechtigt sind, können ihre im EU-Ausland und auch bestimmten Drittstaaten gezahlte Umsatzsteuern zurückholen. ...mehr

Urlaubsgeld für Minijobber

Erhalten Minijobber zum regelmäßigen Verdienst noch steuerfreie Einnahmen, bleiben diese auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. ...mehr

Urlaubsgeld für Minijobber

Illustration

Sonderzahlungen 

Einmalige Zahlungen wie z. B. Urlaubsgeld müssen zum Verdienst des Minijobbers hinzugerechnet werden. Sofern sich dann unter Berücksichtigung aller laufenden und einmaligen Zahlungen ein jährliches Gesamtentgelt von mehr als € 5.400,00 (12x € 450,00) ergibt, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr. Darauf sollten Arbeitgeber achten, wenn sie in den Sommermonaten das Urlaubsgeld an Minijobber auszahlen.

Steuerfreie Einnahmen

Erhalten Minijobber zum regelmäßigen Verdienst noch steuerfreie Einnahmen, bleiben diese auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. So können Minijobber Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge oder aber auch Einnahmen aus der Tätigkeit als Übungsleiter in Sportvereinen oder als Ausbilder, Erzieher und Betreuer bis zu € 2.400,00 im Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei beziehen. Der Minijob an sich wird dadurch nicht berührt.

Mehrere Minijobs

Minijobber, die keiner Hauptbeschäftigung nachgehen, können mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Sie dürfen dann aber aus diesen Beschäftigungen nicht mehr als durchschnittlich € 450,00 im Monat inklusive aller Sonderzahlungen verdienen.

Stand: 27. Juni 2017

Bild: Andrey Popov - Fotolia.com

Webdesign

Logo von Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Riecker & Partner Steuerberatungsgesellschaft, work: Max-Eyth-Straße 9, 73230 Kirchheim/Teck, Deutschland, work: (0 70 21) 920 36 0, fax: (0 70 21) 920 36 25 48.648997162448744 9.449061822337915