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Steuernews

Änderungen steuerlicher Verordnungen

Bundesfinanzministerium plant Änderungen der Steuer-Durchführungsverordnungen ...mehr

Neue Meldepflichten der Gerichte und Grundbuchämter

Neue steuerliche Erfassung von Immobilienübertragungen an ausländische Erwerber und von Erbfällen der bayerischen Nachlassgerichte ...mehr

Echtzeitüberweisungen

Echtzeitüberweisungen ab Oktober 2025 flächendeckend verfügbar ...mehr

Energetische Sanierungsmaßnahmen

Neufassung des BMF-Schreibens zu energetischen Sanierungsmaßnahmen ...mehr

Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnung im Haus der Eltern ...mehr

Doppelbesteuerungsabkommen

Deutsche Schenkungsteuer für Erwerbe in Schweden ...mehr

Änderung von Steuerbescheiden

Nachträgliche Berichtigung von Steuerbescheiden bei elektronisch übermittelten Daten ...mehr

Digitaler Elternnachweis

Elektronische Meldepflichten seit dem 1.7.2025 ...mehr

Neue Meldepflichten der Gerichte und Grundbuchämter

Aufgerissenes Papier mit Aufschrift Meldepflicht

Anzeigepflichten der Grundbuchämter

Das Bundesfinanzministerium plant in der oben erwähnten „Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ eine Ausweitung der Anzeigepflichten der Grundbuchämter (neuer § 7 Abs. 1 Nr. 7 ErbStDV). Diese sollen künftig den Erbschaftsteuerfinanzämtern Eigentumsumschreibungen melden, die aufgrund eines von einer ausländischen Stelle erteilten Europäischen Nachlasszeugnisses erfolgen. Solche Vorgänge entzogen sich bisher der Kenntnis der Finanzbehörden, da diese weder durch eine Mitteilung eines anzeigepflichtigen inländischen Gerichts noch durch inländische Notarinnen und Notare gemeldet werden mussten.

Nachlassgerichte

Nachlassgerichte in Bayern sollen künftig an die Erbschaftsteuerfinanzämter Meldungen erteilen, wenn diese eine Erbenermittlung von Amts wegen durchführen (§ 7 Absatz 1 Satz 2 ErbStDV -neu). Hintergrund der neuen Meldepflichten ist die Tatsache, dass in Bayern Nachlassgerichte aufgrund einer landesrechtlichen Regelung die Erbinnen und Erben von Amts wegen ermitteln. In Erbfällen mit gesetzlicher Erbfolge wird keine Verfügung von Todes wegen eröffnet bzw. es wird kein Erbschein erteilt. Dadurch ergaben sich für die Erbschaftsteuerfinanzämter Informationslücken, die mit der vorliegenden Verordnungsänderung geschlossen werden sollen.

Stand: 24. September 2025

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